Steuerberatung für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer

Vermietung, Verkauf, Spekulationsfristen. Hier stehen die wichtigsten Themen und die passenden Leistungen mit Preis.

Leistungen mit Preis ansehen

Die wichtigsten Themen

  • AfA-Optimierung (linear, denkmalgeschützt, Sonder-AfA)
  • Spekulationsfristen, 10 Jahre Privatvermögen, 0 Jahre Gewerbe
  • Erhaltungsaufwand vs. Modernisierung
  • Vermietung: gewerblich oder privat?

Passende Leistungen mit Preis

Vermögensnachfolge
60 Min

Vermögensnachfolge-Erstgespräch

Bevor Sie Vermögen übertragen: Ihre Situation sortiert, Handlungsfelder benannt und ein Fahrplan für die nächsten Schritte.

ab 583,10 €inkl. 19 % USt · ab 490,00 € netto (für Unternehmer)
bundeseinheitlicher Richtpreis, verbindlich im Angebot
Immobilien
45 Min

Immobilien-Steuerberatung Vermietung

Als Vermieterin oder Vermieter: Abschreibung, Erhaltungsaufwand und Spekulationsfrist für Ihre Immobilie eingeordnet.

ab 464,10 €inkl. 19 % USt · ab 390,00 € netto (für Unternehmer)
bundeseinheitlicher Richtpreis, verbindlich im Angebot
Immobilien
45 Min

Immobilien-Verkauf — Spekulationssteuer-Check

Vor dem Verkauf Ihrer Immobilie: Ob Spekulationssteuer anfällt, in welcher Höhe, und welche Gestaltungen es gibt.

ab 464,10 €inkl. 19 % USt · ab 390,00 € netto (für Unternehmer)
bundeseinheitlicher Richtpreis, verbindlich im Angebot

Alle Preise für Verbraucher inkl. 19 % USt. Orientierung, keine Gebührenzusage. Festpreis und individueller Preis beruhen auf einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 4 der Steuerberatervergütungsverordnung. Das Honorar kann höher oder niedriger sein als die gesetzliche Vergütung.

Häufige Fragen

Im Privatvermögen, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung verkaufen — es sei denn, Sie haben die Immobilie selbst bewohnt. Im Betriebsvermögen immer, ohne Frist. Den Einzelfall klärt das Erstgespräch.
Bei Wohngebäuden mit Baujahr ab 1925 zwei Prozent linear über 50 Jahre, bei älteren Bauten und im Denkmalschutz höhere Sätze, bei Neubauten ab 2023 drei Prozent linear über 33 Jahre.
Erhaltungsaufwand — Reparatur und gleichwertiger Austausch — ist sofort abziehbar. Modernisierung, die den Standard hebt, zählt zu den Herstellungskosten und wird über die Abschreibung verteilt. Als Faustregel gilt die 15-Prozent-Grenze in den ersten drei Jahren.
Über die Drei-Objekt-Grenze: Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte, kann das Finanzamt Sie als gewerblichen Grundstückshändler einstufen — mit Gewerbesteuer und ohne die Zehn-Jahres-Frist. Vor dem dritten Verkauf lohnt ein Gespräch.

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Beschreiben Sie Ihre Situation. Sie erhalten bis zu drei Vorschläge zugelassener Steuerberater mit passendem Fachgebiet und wählen selbst.

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